Allgmeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) der VEBICODE AG
1. Anwendungsbereich
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der VEBICODE Etiketten Drucker und Software AG, folgend VEBICODE genannt, und dem Kunden gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), unabhängig davon, ob der Vertrag über unsere Website oder auf andere Weise erfolgt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Alle zwischen den Kunden und VEBICODE getroffenen Vereinbarung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen.
- Alle Verträge werden ausschliesslich in deutscher Sprache geschlossen.
- Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmer aus Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig beruflich Tätige. Neben der Überprüfung der Unternehmereigenschaft des Kunden im Rahmen des Bestellprozesses ist VEBICODE berechtigt, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen.
2. Vertragsschluss
- Alle Angebote VEBICODEs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für unsere Darstellungen auf der Website. Bestellungen oder Aufträge kann VEBICODE innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich oder via E-Mail annehmen. Der Kunde erhält eine entsprechende Auftragsbestätigung.
- Allein massgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen VEBICODEs vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Zahlungen
- Sämtliche Preise sind unverbindlich und verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko, unverzollt ab Rapperswil (Schweiz).
Die Zahlung muss innert 30 Tagen rein netto erfolgen. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Nur schriftlich bestätigte Preise sind verbindlich. - Werden vom Kunden nachträglich Änderungen am Auftrag (Umfang/Volumen/Ausführung) verlangt oder Zusatzarbeiten veranlasst, wird VEBICODE diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden gegen die Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
- Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere Währungsparitäten oder staatliche / behördliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, ist VEBICODE berechtigt, Preise und Bedingungen den veränderten Verhältnissen anzupassen.
4. Lieferung und Lieferzeit
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rapperswil, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemässen Ermessen VEBICODEs, die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt EXWRKS gemäss Incoterms 2020.
- Die Gefahr für Transportschäden, des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung aus jedwedem Grund geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs massgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder VEBICODE noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und VEBICODE dies dem Kunden angezeigt hat.
- Die Sendung wird von VEBICODE nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch- , Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
- Ein Umtausch- oder Rückgaberecht ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Des Weiteren gilt unter Kaufleuten die in Art. 201 OR B geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls VEBICODE einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
5. Eigentumsvorbehalt
- Das von VEBICODE gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VEBICODE. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist VEBICODE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware wieder in ihren Besitz zu nehmen. Alle Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
- Angebote, Zeichnungen und/oder wörtliche Darstellung einer Lösung oder Teillösung einschl. aller Anlagen, bleiben geistiges Eigentum VEBICODEs.
- Ohne schriftliche Zustimmung VEBICODEs dürfen Dritten Angebote, vertragliche Leistungen, Zeichnungen (auch Skizze oder Faustskizze) und/oder wörtliche Darstellung einer Lösung oder Teillösung einschl. aller Anlagen nicht, gleich in welcher Form, zugänglich gemacht werden. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung einer Zustimmung. Dies schliesst – ohne schriftliche Zustimmung VEBICODEs – insbesondere die Weitergabe von Angeboten, Leistungsverzeichnissen, Zeichnungen einer Lösung oder Teillösung einschl. aller Anlagen im Original, in Abschrift, in Kopie, in elektronischer Vervielfältigung oder sonstiger Art und Weise aus.
6. Sonderanfertigungen
- Sonderanfertigungen nach Angabe des Kunden sind schriftlich oder per E- Mail zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von VEBICODE nicht geprüft. Für Druckergebnisse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
- VEBICODE schliesst jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung des Kundenauftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde stellt VEBICODE von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe auf erstes Anfordern frei und trägt die Kosten einer eventuellen Rechtsverteidigung.
- Die von VEBICODE zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithografien, Stanzwerkzeuge, Digitalisierungen, Dateien und ähnliches bleiben, auch wenn sie dem Kunden gesondert berechnet werden, Eigentum von VEBICODE und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für VEBICODE keine Verpflichtung, Filme, Digitalisierungen oder ähnliches länger als 6 Monate aufzubewahren.
- Sofern Teile oder Etiketten für den Kunden (individuell) angefertigt werden, wird eine Freigabevorlage aus den vom Kunden gestellten Daten erstellt und zur Kontrolle und Freigabe zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das Freigabemuster sowie die enthaltenen Daten im Freigabevorlage in eigener Verantwortung zu überprüfen. Der Kunde erteilt im Falle seines Einverständnisses durch die Freigabe den Beginn der Produktion bzw. frei zum Druck. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass eine weitere Überprüfung der Freigabemuster und Druckdaten seitens VEBICODE nicht stattfindet.
7. Verpackung
Die Verpackung wird von VEBICODE nur zurückgenommen, wenn sie als Eigentum VEBICODES bezeichnet worden ist. In diesem Falle muss sie franko an VEBICODE zurückgeschickt werden
8. Höhere Gewalt oder Nichtverfügbarkeit der Ware
- Wenn VEBICODE wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Materialien gemäss Absatz 3 dieses Paragrafen und/oder höherer Gewalt die Ware nicht oder gar nicht liefern kann, wird der Kunde informiert und eine neue Lieferfrist mitgeteilt.
- Ist die Lieferung unmöglich oder kann auch die voraussichtlich neue Lieferfrist nicht eingehalten werden, kann VEBICODE jederzeit ohne Schadenersatzfolge vom Vertrag zurücktreten, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 3 dieses Paragrafen vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen (ohne Zinsen) werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
- VEBICODE kann vom Vertrag zurücktreten,
- Wenn ein Lieferant die Ware oder die Materialien ohne das Verschulden VEBICODES nicht rechtzeitig liefert, obwohl von VEBICODE ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, d.h. obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Kunden mit VEBICODE ein Lieferauftrag mit einem Lieferanten der Ware oder Ihrer Materialien bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuliess, dass VEBICODE dem Kunden bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart wird liefern können und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung des Lieferanten von VEBICODE handelt.
- Im Falle höherer Gewalt, d.h., wenn ein unvorhergesehenes und aussergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und VEBICODE dies nicht mit zumutbaren Mitteln vermeiden kann, wie z.B. Streiks am Produktionsort, Unfällen, die nicht von VEBICODE zu vertreten sind, Epidemien/Pandemien/Virusvarianten oder Unwettern auf den Transportwegen.
- Von dem Rücktrittsrecht nach diesem Paragrafen unberührt bleiben allfällige VEBICODE in diesen Fällen aus Gesetz oder anderweitig zustehende Rechte (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
9. Mangelgewährleistung und Haftung
- Entspricht die gelieferte Gegenstand nicht der zwischen VEBICODE und dem Kunden vereinbarten Beschaffenheit oder ist der Gegenstand nach dem geschlossenen Vertrag für die vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er nicht die aufgrund von öffentlichen Äusserungen VEBICODEs zu erwartenden Eigenschaften ist VEBICODE nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen.
- Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der gelieferte Gegenstand von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemässe bzw. gewöhnliche Verwendung des Gegenstandes nur unerheblich beeinträchtigt.
- Offensichtliche Mängel sind VEBICODE unverzüglich, spätestens innert einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware in Textform und detailliert anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Die vorstehenden Ausschlüsse der Gewährleistung geltend nicht in Fällen, in denen VEBICODE dem Kunden den Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel oder eine fehlerhafte Produktion darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber fehlerhafte Freigabemuster und/oder Druckdaten freigegeben hat, gemäss derer produziert wurde.
- Branchenübliche Toleranzen und geringfügige Farbabweichungen, auch von vorherigen Lieferungen, sind nicht als Mangel anzusehen.
- VEBICODE haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Im Übrigen ist die Haftung VEBICODEs - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch VEBICODE, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Hilfspersonen aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
- Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung VEBICODEs eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das soweit rechtlich zulässig ist auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Hilfspersonen VEBICODEs.
Zwecks Vermeidung von Missverständnissen sei hier festgehalten, dass, wenn die Haftung nach den vorstehenden Absätzen beschränkt ist, auch eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für den Kunden und für VEBICODE ist Rapperswil. Es steht VEBICODE das Recht zu, das im Lande des
Bestellers zuständige Gericht anzurufen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des
UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).